Was versteht man unter Wohneigentumsgemeinschaft (WEG)?
Durch den Kauf einer Eigentumswohnung erwirbt man einen Anteil an der gesamten Immobilie. Die Gesamtheit der Wohnungseigentümer nennt man dann Wohnungseigentümergemeinsacht. Aus der Größe der Wohnung errechnet sich der erworbene Anteil der gesamten Immobilie. Fassade und Dach gehören z. B. zum Eigentum der Gemeinschaft. Zu Eigentum der Gemeinschaft finden regelmäßig Versammlungen statt, und es werden Beschlüsse gefasst. Wir kennen die zahlreichen, umfassenden gesetzlichen Pflichten und stehen der Gemeinschaft bei der Organisation dieser Auflagen und Pflichten zur Seite.
Hinweis: Die Abkürzung WEG ist außerdem die Kurzform für das Wohnungseigentumsgesetz.
Unsere Leistungen für Eigentümergemeinschaften
- Vollumfängliche Beratung der Eigentümergemeinschaft
- Leistungen nach § 27 und § 28 des WEG
- Führung eines Treuhandkontos für die Wohnungseigentümergemeinschaft
- Fristgerechte Einberufung und Durchführung von Eigentümerversammlungen
- Führung von Beschluss-Sammlungen nach § 24 WEG
- Erstellung der jährlichen Hausgeldabrechnungen und Wirtschaftsplänen
- Erstellung von Steuerbescheinigungen nach § 35 a Einkommensteuergesetz
- Führung und Anlage von Instandhaltungsrückstellungen
- Unterstützung zur Fertigung einer Hausordnung
- Kontrolle und Überprüfung zur Einhaltung der beschlossenen Hausordnung
- Fakturierung und gesetzliches Mahnwesen
- Vertragsmanagement zu Wartungs-, Lieferanten- und Dienstleistungsvereinbarungen
- Prüfung von eingehenden Lieferanten-, Dienstleistungs-, Reparatur- und Instandsetzungsrechnungen
- Überprüfung der Wohnanlagen in abgestimmten Perioden
- Sofortmaßnahmen bei Rohrbrüchen, sowie Brand- und Sturmschäden
- Schadensmeldungen und Leistungsanträge bei entstandenen Schäden
- Überwachung von Wartungs- und Dienstleistungsverträgen
- Erstprüfung von bautechnischen Auffälligkeiten