WEG-Verwaltung

Was versteht man unter Wohneigentumsgemeinschaft (WEG)?

Durch den Kauf einer Eigentumswohnung erwirbt man einen Anteil an der gesamten Immobilie. Die Gesamtheit der Wohnungseigentümer nennt man dann Wohnungseigentümergemeinsacht. Aus der Größe der Wohnung errechnet sich der erworbene Anteil der gesamten Immobilie. Fassade und Dach gehören z. B. zum Eigentum der Gemeinschaft. Zu Eigentum der Gemeinschaft finden regelmäßig Versammlungen statt, und es werden Beschlüsse gefasst. Wir kennen die zahlreichen, umfassenden gesetzlichen Pflichten und stehen der Gemeinschaft bei der Organisation dieser Auflagen und Pflichten zur Seite.

Hinweis: Die Abkürzung WEG ist außerdem die Kurzform für das Wohnungseigentumsgesetz.

Unsere Leistungen für Eigentümergemeinschaften