Wer nicht heizt der riskiert die fristlose Kündigung.
Als Mieter ist man verpflichtet, die Wohnung im Winter vernünftig zu heizen, um Schäden zu vermeiden.
Ein Mieter, der sich beharrlich weigert, im Winter die Wohnung zu beheizen, riskiert die Kündigung. Bei einer komplett oder teilweise unbeheizten Wohnung besteht die Gefahr von Frost- oder Schimmelschäden. Das urteilte das Landgericht Hagen (Aktenzeichen 10 S 163/ 07).
Der Mieter verletzt seine vertraglichen Pflichten schuldhaft auf nicht unerhebliche Weiser. Eine Kündigung ist nach Ansicht des Gerichts rechtens, obwohl es noch zu keinen Schäden gekommen ist. Entscheidend für die Pflichtverletzung als Kündigungsgrund: Die Möglichkeit bestand, dass es zu solchen Schäden kommt und dass der Mieter schuldhaft und vorsätzlich nicht geheizt habe. Im Schadensfall ist der Mieter Schadensersatzpflichtig.
Neben dem ordnungsgemäßen Beheizen der Wohnung verlangt die Rechtsprechung auch ein mehrmaliges Durchlüften am Tag. Das Kippen von Fenstern reicht hierzu leider nicht aus.