Das Grillen ist in Thüringen einen Lebensgefühl, jedoch kann es Ärger mit dem Nachbarn geben. Hier ein paar Regeln für das Grillen im Freien.
Grillen auf dem Balkon, der Terrasse oder im Garten ist Mietern eigentlich immer erlaubt. Die Nachbarn müssen dies akzeptieren, bis auf zwei Ausnahmen.
Ist im Mietvertrag ausdrücklich das Grillen auf Balkon oder Terrasse verboten, müssen sich Mieter daran halten, das Grillen im Garten muss so eingerichtet werden das sich kein Nachbar durch Ruß, Rauch oder dichten Qualm belästigt fühlt. Wer das Grillverbot missachtet, riskiert eine Abmahnung oder sogar die Kündigung.
Regelungen wie – zweimal im Monat oder dreimal im Jahr, nur nach Vorankündigung und nur zwischen 17.00 und 22.00 Uhr vereinzelt grillen ist in Thüringen eigentlich undenkbar, kann aber in der Hausordnung so geregelt sein.
Am besten zusammen mit allen Nachbaren grillen, denn wo kein Kläger da kein Richter.
Was muss man alles beachten?
Sicherheit für Kinder
Kinder werden vom Feuer und der Glut magisch angezogen. Deswegen immer ein Auge auf die Kinder haben. Jedes Jahr erleiden mehrere tausend Kinder starke Verbrennungen durch den Grill.
Die Qualität des Grills
Der Grill sollte so stabil sein, das er sich selber + Holzkohle und 2 Kilogramm Fleisch trägt. Alles was wackelt oder nicht sicher steht ist zu gefährlich.
Der Grillanzünder
Benzin und Spiritus? Nein danke!
Wer grillt der sollte seine Gäste verwöhnen und das fängt beim Anzünden der Holzkohle an. Benzin und Spiritus sind hier verboten. Die Rückstände übertragen sich auf das Grillgut und werden mitgegessen. Schmeckt nicht und ist ungesund.
Heiß und Fettig!
Fettspritzer sind sehr schmerzhaft. Vor Verbrennungen durch spritzendes Fett schützen Grillschürzen und ein gutes Grillbesteck. Auch hier wieder ein besonderes Augenmerk auf die Kinder.
Die glühende Kohle!
Nach dem Grillen ist die Gefahr noch nicht vorbei. Die glühende restliche Holzkohle darf nicht unbeaufsichtigt sein. Wenn möglich mit Sand oder Wasser kräftig ablöschen, oder solange feiern bis die Glut aus ist – aber Achtung – auch die Lautstärke die Grillparty darf die Nachbarn nicht stören und ab 22:00 Uhr ist Nachtruhe.